Golden Future
Steigende Einnahmen durch die Gewinnbeteiligung
Die Zukunft gestalten
GOLDEN FUTURE CLASIC, die private Altersrentenversicherung mit Gewinnbeteiligung, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zukunft selbst zu gestalten: Zum Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente oder Kapitalabfindung garantiert. Diese Leistungen erhöhen sich noch um die sehr gute Gewinnbeteiligung. Denn nur über einen langfristigen Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, eine attraktive Wertentwicklung und damit Ihr angestrebtes Versorgungsziel zu erreichen.
Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen und dennoch attraktive Einnahmen erzielen möchten, treffen mit GOLDEN FUTURE CLASSIC und seinen ausgezeichneten Leistungen die richtige Wahl.
Begrenzte Dauer der Beitragszahlung
- Die Beitragszahlung ist auf 30 Jahre begrenzt.
- Bei einem Eintrittsalter unter 35 Jahren enthält GOLDEN FUTURE CLASSIC am Ende der Beitragszahlungsdauer eine beitragsfreie Wachstumsphase bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Für den Fall der Fälle vorgesorgt
- Bei einer Berufsunfähigkeit übernimmt die ERGO Versicherung die Beiträge für GOLDEN FUTURE CLASSIC und die dazugehörigen Zusatzversicherungen: bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit sofort nach Vertragsbeginn und bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit, wenn diese frühestens 3 Jahre nach Vertragsbeginn eintritt.
- Bei einem tödlichen Unfall vor Rentenbeginn kommt es sofort zur zusätzlichen Auszahlung einer Versicherungssumme an die begünstigte Person in Höhe der gesamten Beitragssumme.
Cash oder Rente, beides ist möglich
- Erst kurz vor Rentenbeginn entscheidet jeder selbst, ob er eine lebenslange Rente oder die einmalige Kapitalabfindung möchte.
Wichtig für die Angehörigen
- Im Fall des Todes vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge inklusive Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Davon ausgenommen sind nur die Beiträge für die Zusatzversicherungen.
- Im Fall des Todes nach Rentenbeginn wird die Rente inkl. Gewinnbeteiligung bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an eine begünstigte Person weitergezahlt. Die Rentengarantiezeit beträgt bei Rentenbeginn mit 65 Jahren für Männer und Frauen 20 Jahre.
Steuern
- Die Rente und die Rente der Rentengarantiezeit sind in Höhe des Ertragsanteils einkommensteuerpflichtig. Die Höhe des Ertragsanteils ermittelt sich nach dem vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn. Dies gilt auch, wenn sie nach dem Tod der versicherten Person bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt wird.
- Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherungen) individuell einkommensteuerpflichtig. Hat der Bezieher der Kapitalabfindung (bei Ausübung des Kapitalwahlrechts) im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet und bestand eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages einkommensteuerpflichtig (60/12-Regelung).
- Für Einkünfte aus Kapitalvermögen - wie z.B. einmalige Erlebensfallleistungen aus ungeförderten privaten Lebens- und Rentenversicherungen - kann ab 2009 die bisherige individuelle Einkommensteuerpflicht auf diese Kapitalerträge durch die Erhebung eines gesonderten Steuertarifs in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer endgültig abgegolten werden (Abgeltungssteuer), wenn die 60/12-Regelung nicht anzuwenden ist.
- Einmalige Todesfallleistungen aus einer Unfalltod- oder Todesfall-Zusatzversicherung sind einkommensteuerfrei.
Die berechnete Gewinnbeteiligung und die Leistungen aus der normierten Modellrechnung haben hypothetischen Charakter. Sie sind trotz der auf EUR exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und können der Höhe nach nicht garantiert werden. Wir können nicht vorhersehen, wie sich die Gewinnbeteiligung in der Zukunft entwickeln wird. Unsere Berechnungen sind daher umso unsicherer, je weiter sie in der Zukunft liegen. Wir haben unserer Beispielrechnung die derzeitigen Annahmen zur Lebenserwartung zugrunde gelegt. Sollte sich die Lebenserwartung in Zukunft stärker als von uns kalkuliert erhöhen, wird die Beginnrente niedriger ausfallen.